AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen
1.1 Diese AGB gelten für die Vitamoor Naturkosmetik KG und KG in Gründung (i. Gr.). Sie gelten nach einmaliger wirksamer Vereinbarung auch für alle zukünftigen Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Geltung etwaiger Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden. Sie gelten ggf. nachrangig zu den hier getroffenen Festlegungen.
1.2 Jedwede Abweichung, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, Änderungen oder der Ausschluss von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

2. Angebot und Vertragschluß
2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und sonstige Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigen oder bei Auslieferung der Ware.
2.2 Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder Spezifikation sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart und als verbindlich bezeichnet werden.
2.3 An allen im Rahmen des Vertragsschlusses oder der Vertragsanbahnung individuell erstellten Angeboten, Unterlagen etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Berechnung
3.1 Die Berechnung erfolgt in EURO und versteht sich ab Lager, zuzüglich Fracht und Verpackung.
3.2 Wir behalten uns das Recht auf Preisänderung vor, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistung ein längerer Zeitraum als 3 Monate liegt und wenn sich in diesem Zeitraum die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Faktoren geändert haben.

4. Zahlung
4.1 Zahlungen können nur per Überweisung oder bei ausdrücklicher Vereinbarung per Bankeinzug erfolgen. Schuldbefreiend kann ausschließlich auf ein Konto der benannten Gesellschaft bezahlt werden, es sei denn, ein vertretungsberechtigtes Organ der Gesellschaft (Geschäftsführer, Komplementär) erteilt schriftlich die Genehmigung oder Weisung, auf ein anderes Konto zu leisten. Barzahlungen sind ausschließlich an vertretungsberechtigte Organe der Gesellschaft möglich und bedürfen zur Leistungsbefreiung der schriftlichen Quittierung durch diese.
Aufrechnung ist nur gegen unbestrittene oder titulierte Forderungen möglich.

5. Lieferungen, Leistungen, Gefahrübergang
5.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2 Unsere Leistungsverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
5.3 Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns überlassen, es sei denn, es ist Abweichendes schriftlich vereinbart. Die Sicherung von Ansprüchen bei Transportschäden ist Sache des Bestellers.
5.4 Der Besteller ist zur Annahme von Teilleistungen und -lieferungen und auch zur Zahlung bei entsprechender Teil-Rechnungsstellung verpflichtet, sofern dies nicht im Einzelfall für ihn unzumutbar ist. Sofern eine Teillieferung mehr als 80% des Warenwertes der Bestellung umfasst und eine Nachlieferung binnen 14 Tagen erfolgen kann, kann die Gesellschaft auch eine Rechnung über den Gesamtwarenwert inkl. Nachlieferung sofort fällig stellen.
5.5 Sofern Ereignisse höherer Gewalt und von uns nicht zu vertretende Umstände die Leistung vorübergehend unmöglich machen oder sonst behindern, wie z.B. Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel, Werkzeug und Maschinenbruch u.ä., sind wir berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrags infolge Ereignisse höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände für uns unzumutbar, so können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Das Recht zur Hinausschiebung der Leistung bzw. zum Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die in Satz 1 und 2 genannten Ereignisse bei uns oder bei unseren Lieferanten eintreten; die Ausübung dieses Rechts durch uns begründet keine Schadensersatzansprüche des Bestellers.

6. Verzug des Bestellers
Gerät der Besteller mit Zahlungen oder sonstigen Leistungen in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von unseren Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zu berechnen. Außerdem sind wir berechtigt, die Lieferung der bestellten Ware ganz oder teilweise bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Falls der Besteller innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist die ihm obliegende Leistung nicht nachholt, so können wir den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung unserer sämtlichen, auch zukünftig erst entstehenden Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung.

8. Mängelanzeige und Rechte des Bestellers bei Mängeln
8.1 Die bei einer Untersuchung der Ware unverzüglich nach Ablieferung erkennbaren Sachmängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Ablieferung der Ware, sonstige Sachmängel unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns an. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige erlöschen jegliche Mängelrechte des Bestellers wegen des betreffenden Mangels.
8.2 Auf unser Verlangen hat der Besteller beanstandete Ware an uns oder einen von uns schriftlich benannten Dritten herauszugeben oder einzusenden. Der Versand hat ggf. per nachverfolgbarer Paketsendung zu erfolgen (DHL, Hermes) und der Einlieferungsnachweis ist auf Verlangen an uns herauszugeben.
8.3 Handelsübliche Abweichungen der gelieferten von der bestellten Menge sind zulässig und stellen keinen Mangel dar. Sofern zwischen Bestellung und Auslieferung Veränderungen in Verpackung, Füllmenge, Preis oder Zusammensetzung erfolgen, wird das Produkt hierdurch nicht mangelhaft. Es darf indes nur der bei Bestellung vereinbarte Preis/ Mengeneinheit berechnet werden.
8.4 Etwaige Ansprüche des Bestellers wegen eines Mangels sind auf das Recht auf Nacherfüllung beschränkt. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
8.5 Soweit wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschuldung bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung – wegen eines Mangels zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist diese Schadensersatzverpflichtung nach Maßgabe der Ziffer 8 beschränkt.
8.6 Etwaige Rückgriffsansprüche des Bestellers gem. § 478 Bürgerliches Gesetzbuch bleiben unberührt. Soweit wir im Rahmen eines solchen Rückgriffs nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist diese Schadensersatzverpflichtung nach Maßgabe der Ziffer 8 beschränkt.
8.7 Ansprüche des Bestellers wegen Mängel verjähren in einem Jahrbeginnend mit der Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht (1) bei Vorsatz oder bei arglistigem Verschweigen des Mangels, (2) bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit der Ware durch uns und Abweichung der tatsächlichen Beschaffenheit von der garantierten Beschaffenheit der Ware sowie (3) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise verwendet worden ist und die die Mangelhaftigkeit verursacht hat. Die vorgenannte einjährige Verjährungsfrist findet auf Schadensersatzansprüche wegen Mängeln auch dann keine Anwendung, wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter beruht oder es sich um Personenschäden handelt oder wir aus unerlaubter Handlung haften. Wenn der Mangel in einem dringlichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, besteht, so beträgt die Verjährungsfrist drei
Jahre. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Verjährung etwaiger Rückgriffsansprüche gem. § 479 Bürgerliches Gesetzbuch sowie über die Verjährungs- und Ausschlussfristen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

9. Haftung
9.1 Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter beruhen, sowie für Personenschäden haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Besteller deshalb vertrauen können muss, haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beschränkt auf solche Schäden, die für uns bei Vertragsabschluss nach Art und Umfang voraussehbar waren. Im Übrigen sind Ansprüche des Bestellers auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund einschließlich etwaiger Ersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten sowie aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
9.2 Ausgeschlossen wird die Haftung für allergene Reaktionen oder andere körperliche Beeinträchtigungen, die bei Produkten der jeweiligen Art üblicherweise auftreten können oder die aufgrund unsachgemäßer Anwendung entstehen. Hinweise zum bestimmungsgem. Gebrauch (Anwendungshinweise) bedürfen dabei nicht der Vollständigkeit. Im Zweifelsfall sind weitere Anweisungen zum bestimmungsgemäßen Gebrauch bei uns schriftlich einzuholen. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.3 Die in dieser Ziffer 9 genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für eine etwaige Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Besteller.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Mannheim. Mannheim ist Regel- Gerichtstand.
10.2 Sofern der Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person ist, ist Mannheim unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
10.3 Angebote an Verbraucher in anderen Ländern der EU erfolgen zufällig und begründen nicht das Recht den Gerichtsstand zu verlegen, insbesondere nicht das Recht, Klagen in anderen Ländern der EU einzureichen. Dies gilt auch dann, wenn Dritte ohne unsere ausdrückliche schriftliche Anweisung oder Genehmigung Verträge in anderen Ländern der EU anbahnen und wir im Ausnahmefall Bestellungen aus dem EU-Ausland annehmen und ausführen.
10.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Sollte im Ausnahmefall ein anderes als ein deutsches Gericht für zuständig erklärt werden, ändert dies nichts an der Vereinbarung deutschen Rechts.

11. Rückgaberecht
Der Besteller kann jeden Artikel, der das erste Mal bestellt wird, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt im Ganzen zurückgeben, bereits geleistete Zahlungen werden ggf. unverzüglich erstattet. Geöffnete Produkte werden nach Maßgabe unserer 14-Tage Garantie für Erst-Bestellungen zurückgenommen. Diese wird insoweit Teil der AGB. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn die Ware fristgerecht an die auf dem Warenbegleitschein/ der Rechnung angegebene Adresse zurückgesendet wird.
Die Rücksendekosten trägt der Versender. Er ist ggf. verpflichtet, die fristgemäße Rücksendung geeignet nachzuweisen und hat die Ware versichert (d.h. z.B. als DHL oder Hermes Paket) zurückzusenden.

12. Datenschutzvereinbarung:
Daten des Bestellers werden von uns elektronisch gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist. Wir behalten uns vor, Auskünfte bei der Schufa oder einer anderen qualifizierten, zur Vertraulichkeit verpflichteten Auskunftei einzuholen und ggf. zu speichern. Es gilt unsere Datenschutzvereinbarung, die mit der Erstbestellung akzeptiert wurde und damit Bestandteil dieser AGB wird.

13. Salvatorische Klausel:
Erweisen sich einzelne Bestandteile dieser AGB als unwirksam, werden die AGB hiervon im Weiteren nicht berührt und bleiben wirksam. Die Parteien vereinbaren, eine unwirksame Vereinbarung ggf. durch diejenige wirksame Vereinbarung zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Regelungsintention der unwirksamen Vereinbarung am nächsten kommt.

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